Reihung der vertraglichen Bestimmungen
Extrahiert vom hierarchy-Agenten.
| Rang | Bestimmung | Vorliegend | Datei(en) |
|---|---|---|---|
| 1 | Auftragsschreiben | ja | vertragsbedingungen/ABBAs_Vers.2.0.pdf |
| 2 | Angebot des Auftragnehmers einschließlich aller Bestandteile (insbesondere: a) Allgemeine Bedingungen für Bauleistungen des Auftraggebers, b) VOB/B, c) Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung einschließlich der dort enthaltenen und/oder genannten Ausschreibungsunterlagen) | ja | vertragsbedingungen/ABBAs_Vers.2.0.pdf |
| 3 | VOB/C in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik | ja | vertragsbedingungen/ABBAs_Vers.2.0.pdf |
| 4 | Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes einschließlich der dort beschriebenen Ausschreibungsunterlagen und Vergabebedingungen | ja | vertragsbedingungen/ABBAs_Vers.2.0.pdf |
| 5 | Gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Werk- und Bauwerkvertragsrecht des BGB | ja | vertragsbedingungen/ABBAs_Vers.2.0.pdf |
Anmerkungen
- Die Reihung ist in § 1 der ABBAs (Allgemeine Bedingungen für Bauleistungen des Auftraggebers) eindeutig und vollständig geregelt. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vergabeunterlagen bestätigen die Vertragsbestandteile, enthalten aber keine abweichende oder ausführlichere Reihung. Die GVE wird als Auftraggeber in der Kopfzeile und im Kontaktbereich der Vergabeunterlagen genannt. Die Kurzbezeichnung 'GVE' ist konsistent in den Unterlagen verwendet.